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Konfirmanden-Ferien-Seminare

Das Konfirmanden-Ferien-Seminar

Seit dem Sommer 1999 wird das KFS von den 16 Kirchengemeinden in Neustadt am Rübenberge durchgeführt. 12 Tage gemeinsames Leben und Lernen sind ein einmaliges Erlebnis für viele Jugendliche.

Das KFS steht allen Jugendlichen offen. Von den 500 Jugendliche eines Jahrganges in Neustadt fahren etwa 300 mit auf das KFS: Mehr als die Hälfte!

Unsere Ziele

Durch die intensive gemeinsame Zeit in der Gemeinschaft lernen die Jugendlichen an christlichen Werten orientiertes Zusammenleben kennen. Im Miteinander mit Hauptamtlichen und Ehrenamtliche wird für die Jugendlichen der Glaube an Gott, an Jesus Christus lebendig und nachvollziehbar. Die Jugendlichen finden Orientierung und Werte für ihren eigenen Glauben und ihr eigenes Leben.

Junge Mitarbeiter

Jedes Jahr wollen bis zu 75 Jugendliche weiter in der Kirche mitarbeiten. Sie erhalten eine qualifizierte Ausbildung zum Jugendleiter und arbeiten in den Kirchengemeinden mit. Diese jungen Menschen fahren als Mitarbeitende wieder auf das KFS. Sie geben weiter, was sie selbst im Glauben und im Miteinander erfahren haben. Für die Konfirmanden sind sie ein besonders glaubwürdiges Vorbild.

Jugendgemäße Formen

Fragen wie "Wer nimmt mich so an, wie ich bin?", "Was ist, wenn ich Mist gebaut habe?", "Wie will ich mit anderen und mit meiner Umwelt leben?" werden mit den Themen Taufe, Schöpfung, Abendmahl und Gebet auf kreative und lebensnahe Weise verknüpft.

Schöpfung erleben

Ausflüge in die Umgebung gehören dazu: Der 23. Psalm "Der Herr ist mein Hirte" wird in der engen Schlucht der Lichtensteinklamm erfahrbar, eine Taufe in einem Bergsee oder ein Gottesdienst im Hochgebirge werden zu unvergesslichen Erlebnissen. Bei einer Wanderung mit Berghüttenübernachtung, beim Mountain-Bike-Fahren oder im Hochseilgarten können sich die Jugendlichen ausprobieren.

Mit Spaß Neues entdecken

Beim Lernen eines Instrumentes in der Konfiband, bei Tanzworkshops, beim Sport (Fußball, Beach Volleyball, Swimming Pool) und bei vielfältigen Kreativangeboten gilt es, neue Fähigkeiten zu entwickeln und viele neue Freundschaften zu schließen.

Teamer erinnern sich - Broschüre zum Jubiläum 2019

http://www.kirche-neustadt-wunstorf.de/konfirmanden-ferien-seminare
Getauft
Teilnahme KFS
Teilnahmevertrag KFS

Mit den folgend genannten Bestimmungen bin ich einverstanden und ich melde mein Kind für das KFS 2023 an.

Die Anmeldung und die Rücktrittsgebühren
Durch diese Anmeldung und die Überweisung der Anzahlung (99 €) kommt der Teilnahmevertrag zustande.
Bei einem Rücktritt
  • bis zum 30.9. erhalten Sie die Anzahlung zurückerstattet.
  • bis 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 75% des Teilnahmebeitrags
  • ab 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme werden wir 100% des Teilnahmebeitrags
einbehalten, es sei denn, uns entsteht nachweislich kein oder ein geringerer Schaden oder eine geeignete Ersatzperson nimmt an der Maßnahme teil. Wir weisen ausdrücklich auf die Möglichkeit hin, vor Anmeldung eine Reiserücktrittskosten- und/oder Gepäckversicherung abzuschließen (bitte in einem Reisebüro oder bei einer Versicherungsagentur erkundigen).

Zahlung des Teilnahmebeitrags
Die Kosten für das KFS belaufen sich auf 449,- Euro.
Die Zahlung erfolgt in zwei Raten.
Eine Anzahlung in Höhe von 99,- Euro ist sofort zu leisten.
Die Restzahlung ist bis spätestens zum 15.6.2023 zu leisten.
Die Zahlungsmodalitäten werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.
Der Teilnahmebeitrag kann in Fällen der Bedürftigkeit ermäßigt werden. Bitte sprechen Sie Ihre*n zuständige*n Pastor*in an!

Wir können den Teilnahmebeitrag nicht anteilig erstatten, wenn Teilnehmende Leistungen, die wir im Rahmen der Maßnahme angeboten haben, aus persönlichen Gründen nicht in Anspruch genommen haben.

Persönlichkeitsrechte & Datenschutz unserer Teilnehmenden
Während der Maßnahme werden eventuell Foto-, Video- oder Tonaufnahmen aufgezeichnet. Mit einer nichtkommerziellen Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen erkläre ich mich einverstanden. Für die Organisation der Maßnahme speichern wir elektronisch Daten. Diese werden nicht kommerziell genutzt. Um öffentliche Zuschüsse zu bekommen und den Teilnahmebeitrag niedrig zu halten, müssen wir einige Daten an öffentliche Stellen und Zuschussgeber weitergeben. Wir kalkulieren unsere Maßnahmen sorgfältig und ohne Gewinnabsicht. Sollten nach der Schlussabrechnung der Maßnahme unerwartet Überschüsse entstanden sein, verwenden wir diese für weitere Maßnahmen.

Schlussbestimmungen
Sollte es zu einem Schaden kommen, der uns zuzurechnen ist und der nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde, begrenzen wir die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind, auf den dreifachen Teilnahmebeitrag. Die Haftung für Gepäck und persönlichen Besitz schließen wir aus uns weisen auf die Möglichkeiten einer Reisegepäckversicherung hin. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Maßnahme müssen binnen eines Monats nach Maßnahmeende geltend gemacht werden. Alle weiteren Ansprüche verjähren ein Jahr nach Maßnahmeende.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere das Reisevertragsgesetz in der Fassung der §§ 651a ff. BGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Teilnahmevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge.

Regelungen zur Corona-Pandemie
Wir weisen darauf hin, dass sowohl zur Konfirmandenzeit als auch für da KFS den jeweils aktuell gültigen Corona-Regeln entsprochen wird.
Wir empfehlen eine vollständige Impfung.
Bei einer Absage des KFS aufgrund von Auswirkungen der Corona-Pandemie wird der volle Reisepreis erstattet.
Fotos/Film
Wir sind mit der Veröffentlichung von Fotos und Filmen unseres Kindes im Zusammenhang mit dem KFS und weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Konfirmandenzeit (z. B. auf der Internetseite der Kirchengemeinde, den regionalen Zeitungen und im Gemeindebrief) einverstanden.
Veröffentlichung
Wir sind mit der Veröffentlichung des Namens und der Adresse unseres Kindes anlässlich der Konfirmation in den lokalen Zeitungen und im Gemeindebrief einverstanden.
Wir benötigen die Geburtsurkunde Ihres Kindes und ggfs. die Taufurkunde. Bitte reichen Sie uns diese im Gemeindebüro ein (oder laden Sie beides hier hoch).
Bitte laden sie hier die Geburtsurkunde als pdf hoch.
Nur eine Datei möglich. | 2 MB Limit. | Erlaubte Dateitypen: pdf, jpg.
Bitte laden sie hier die Taufbescheinigung als pdf hoch.
Nur eine Datei möglich. | 2 MB Limit. | Erlaubte Dateitypen: pdf, jpg.

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