Liebe Lesende,
am Abend des heutigen Palmsonntags leite ich Ihnen die aktuelle Corona-Rundmail der Landeskirche weiter. In ihr wird deutlich, dass die gestern Abend veröffentlichte überarbeitete Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung zu wenigen Änderungen der kirchlichen Handlungsempfehlungen führt.
Mit herzlichen abendlichen Grüßen und eine gesegnete Kar- und Osterwoche
Ihr
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
Corona-Rundmail
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
noch nie in der langen Geschichte Gottes mit Israel wie auch mit den Christinnen und Christen ließ sich Gott festlegen, wo und wie er sich finden lässt. König David gegenüber lässt er sagen: „Habe ich doch in keinem Hause gewohnt seit dem Tag, da ich die Israeliten aus Ägypten führte, … sondern ich bin umhergezogen in einem Zelt als Wohnung.“ (2. Sam 7,6). Jesus weist darauf hin: „In meines Vaters Hause sind viele Wohnungen“ (Joh 14, 2). Und: „Denn wo zwei oder drei versammelt sind in meinem Namen, da bin ich mitten unter ihnen.“ (Mt 18, 20). Es hängt an IHM, gegenwärtig zu sein. Mit unseren Gottesdiensten bereiten wir IHM den Weg. Das werden Sie in Ihren Kirchengemeinden in diesem Jahr auf sehr unterschiedliche Weise tun – ob mit leiblicher Präsenz der Teilnehmenden oder digital, in Kirchen oder im Freien. Gott wird da sein, wo Sie ihn erwarten!
Hinsichtlich der wichtigen Frage und nicht leichten Entscheidung, in welcher Form Sie in der Karwoche und an Ostern Gottesdienste feiern, verweisen wir gerne auf den Brief des Bischofsrats vom 26. März 2021, der an alle Kirchenvorstände und Pfarrämter geschickt wurde und den wir noch einmal als Anhang dieser Email versenden.
Die überarbeitete Fassung der niedersächsischen Corona-Verordnung wurde gestern Abend veröffentlicht. Sie gilt vom Montag, den 29. März 2021 bis zum Ablauf des Sonntags, 18. April 2021.
Die wenigen Änderungen, die sich für die Handlungsempfehlungen in den Kirchen der Konföderation ergeben, haben wir – wie gewohnt – in der entsprechenden Tabelle gelb markiert. Sie finden sie in der Anlage wie auch im Netz unter: http://handlungsempfehlungen.landeskirche-hannovers.de.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes (z.B. Kontaktbeschränkungen) durch Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte abweichend geregelt werden können und diese letztlich verbindlich sind.
Zu Gottesdiensten:
Bezüglich der in § 9 genannten Regeln für Gottesdienste gab es gegenüber der bislang gültigen Fassung keine Änderungen.
In § 2 Abs 1a heißt es, dass „in der Zeit vom 2. April 2021 bis zum Ablauf des 5. April 2021 Ansammlungen von Personen in der Öffentlichkeit unzulässig sind“, dass aber u.a. die Vorschriften nach § 9, die sich auf Gottesdienste beziehen, davon unberührt bleiben. Gottesdienste im Freien werden hiernach nicht als Ansammlungen angesehen – was ja auch unserem Verständnis und unserer Praxis entspricht, Gottesdienste liturgisch zu gestalten... Bei Ansammlungen ist z.B. an ein Zusammenkommen am Osterfeuer zu denken, diese sind verboten.
Örtliche Behörden können unter bestimmten Bedingungen zwischen 21.00 Uhr und 05.00 Uhr des Folgetages Ausgangsbeschränkungen anordnen. Im Fall einer Anordnung sind Ausnahmen beim Vorliegen eines „triftigen Grundes“ vorzusehen. Hierzu zählen u.a. die Wahrnehmung einer beruflichen Tätigkeit und auch der Besuch von Gottesdiensten (§ 18 Abs 3 Satz 3). Falls Sie die Feier eines Osternachtgottesdienstes planen, empfehlen wir trotz dieser Ausnahmeregelung, diese zeitlich so einzurichten, dass diese nicht in die Zeit der Ausgangsbeschränkungen fallen (Wegezeiten eingerechnet).
Die Handlungsempfehlungen zum Abendmahl haben wir entsprechend der aktuellen Corona-Verordnung angepasst. Änderungen sind gelb markiert. Sie finden diese aktualisierte Fassung im Anhang sowie im Netz unter: Empfehlungen zum Abendmahl
Aktuell hat das Michaeliskloster Hildesheim Arbeitshilfen für Online-Gottesdienste auf seine Website gestellt. Hier der Link:
https://www.michaeliskloster.de/in-zeiten-von-corona/material-zoom-gottesdienste.
Falls Sie Fragen zu Details der Handlungsempfehlungen haben, wenden Sie sich bitte an Stefan Riepe, Hygienebeauftragter für Veranstaltungen in der Evangelischen Medienarbeit: stefan.riepe@evlka.de.
Online-Kollekten:
Ab sofort ist es in der hannoverschen Landeskirche möglich, die Pflicht- und Wahlpflicht-Kollekte als Online-Spende zu sammeln. Kirchengemeinden haben die Möglichkeit, die Hinweise und Links zu den vorgesehenen Kollekten in ihre Websites einzubinden. Sie werden über die Höhe der über ihre Website eingegangenen Gelder informiert. Zunächst sind nur die landeskirchenweiten Kollektenzwecke für die Pflicht- und Wahlpflichtkollekten wählbar. Die Einbindung der von den Kirchengemeinden frei bestimmbaren Wahlkollekten kann voraussichtlich erst Ende des Jahres realisiert werden, da der Abstimmungsbedarf mit den Kirchengemeinden und die Programmierung sehr aufwändig sind. Hilfeseiten zeigen, wie der Einbau technisch realisiert werden kann. Besonders einfach haben es Kirchengemeinden, die eine Website mit wir-e oder max-e realisiert haben. Hier stehen Module zur Einbindung bereit. Alle Links finden Sie unter http://spende.landeskirche-hannovers.de
Sonderbestimmungen für sog. Modellprojekte in bestimmten Projektgebieten (Teilgebiete einer kreisangehörigen Gemeinde oder kreisfreien Stadt):
Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen eröffnet für einzelne, vom zuständigen Ministerium bestimmte Projektgebiete die Einrichtung sogenannter Modellprojekte. Diese dienen der Erprobung von Testkonzepten, digitalen Systemen und Öffnungen einzelner Bereiche des öffentlichen Lebens im Teilgebiet einer Gemeinde oder Stadt. Diese Bereiche werden von der örtlich zuständigen Behörde durch Allgemeinverfügung ausgewiesen. Dort ist dann auf Grundlage eines zwischen Anbietern und Behörden abgestimmten Konzeptes die kontrollierte Öffnung von Außengastronomie, Theatern, Konzerthäusern, Kulturzentren, Kinos, Fitnessstudios oder des Einzelhandels möglich, sofern die Testung von Mitarbeitenden und Besucher*innen/Kund*innen mit Hilfe eines PCR- und PoC-Antigen-Tests (also nicht mit einem Selbsttest) sowie die digitale Dokumentation der Anwesenden sichergestellt sind. Diese Öffnungen erfolgen frühestens ab dem 6. April, sind an eine 7-Tage-Inzidenz unter 200 geknüpft, gelten jeweils für einen Projektzeitraum von drei Wochen und werden durch Stadt bzw. Gemeinde überwacht. Aus unserer Sicht haben diese Modellprojekte vor allem aufgrund der kurzen Zeiträume voraussichtlich keine erweiternden Auswirkungen auf die kirchlichen Arbeitsfelder. Wir werden die Entwicklung an diesem Punkt aber sehr aufmerksam beobachten, insbesondere im Blick auf die kirchliche Kulturarbeit.
Anwendungssoftware (z.B. Luca-App) zur Kontaktdatenerhebung, -dokumentation und -übermittlung:
In der überarbeiteten Corona-Verordnung spielt die Nutzung einer Anwendungssoftware zur Kontaktdatenerhebung, -dokumentation und -übermittlung eine wichtige Rolle (§ 5, Abs 1, Satz 7a), außerdem bei der Datenübermittlung bei Testungen (§ 5a, Satz 9), schließlich bei den sog. Modellprojekten (§ 18 b). Den Medien konnte man entnehmen, dass das Land Niedersachsen mit der Firma, die das Produkt Luca vertreibt, einen Vertrag geschlossen hat und alle Gesundheitsämter eingebunden werden sollen. Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder wie auch vom EKD-Datenschutzbeauftragten liegen noch nicht vor.
3. Ökumenischer Kirchentag:
Der 3. Ökumenische Kirchentag (ÖKT) wird pandemiebedingt nicht wie geplant vom 13. bis 16. Mai 2021 in Frankfurt/M. stattfinden. Stattdessen wird am Himmelfahrtstag ein Gottesdienst übertragen, am Freitag und Samstag, den 14./15. Mai 2021, werden Veranstaltungen mit angepasstem Programm digital angeboten, ein Gottesdienst schließt den ÖKT ab. Außerdem laden die Organisator*innen herzlich ein, den Kirchentag dezentral und digital mitzufeiern. Hierzu gibt es Informationen auf der Webseite oekt.de sowie auf der Seite 3. ÖKT | Dezentral feiern Informationen (oekt.de). Vorgeschlagen wird u.a., den örtlichen Himmelfahrtsgottesdienst ökumenisch zu feiern und unter das Leitwort „schaut hin“ zu stellen oder auch den Himmelfahrtsgottesdienst des ÖKT im Pfarrgarten zu übertragen und gemeinsam in Ihrer Gemeinde zu feiern. Auch ist es sicher möglich, manche kirchentagstypischen Elemente in Gottesdiensten vorzusehen. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass nach der derzeitigen Entwicklung der Infektionslage und auf Grundlage der aktuellen Corona-Verordnung typische Kirchentagsveranstaltungen wie Konzerte, Podiumsdiskussionen, Lesungen oder andere Formate vor Ort und in Präsenz in Niedersachsen voraussichtlich nicht zulässig sein werden.
Es gibt viel zu bedenken in diesen Tagen. Vieles ist nur schwer zu entscheiden, Unsicherheiten bleiben.
Wir, die Mitglieder der Corona-Taskforce, wünschen Ihnen die Gegenwart Gottes, auch und gerade in Zweifeln, Verzagtheit und Leid. Wir wünschen Gottes Segen, der in Jesu Passion und Auferweckung für Sie erfahrbar werde!
Herzliche Grüße
Ihr Ralph Charbonnier
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Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324