Liebe Lesende,
anbei leite ich an Sie die neueste Corona-Rundmail aus dem Landeskirchenamt weiter.
Auf Grund mehrerer Rückfragen möchte ich hiermit auch bestätigen, dass lt. den jetzt geltenden Handlungsempfehlungen das Singen in Gottesdiensten in geschlossenen Räumen durch das Land Nds. nicht verboten ist.
Mit herzlichen Grüßen
Michael Hagen
Superintendent
Ev.-luth. Kirchenkreis Neustadt Wunstorf
Silbernkamp 3
31535 Neustadt
Tel.: 05032 5993
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
die Diskussion um Geräte zur Luftreinhaltung und Raumlufthygiene ist insbesondere im Kontext der Schulen ein viel diskutiertes Thema. In Gemeindehäusern und Einrichtungen haben wir ähnliche Nutzungsbedingungen. So wird möglicherweise auch in Ihrem Kirchenvorstand oder in Ihrer Einrichtungsleitung schon überlegt, ob zusätzlich zur natürlichen Lüftung (Fensterlüftung) darüberhinausgehende Maßnahmen zur Lüftungsunterstützung ergriffen werden sollten.
Dazu hat Frau Veronika Stein (Koordinatorin für Arbeitssicherheit der Landeskirche) mit Unterstützung durch das Ingenieurbüro Wolf + Weiskopf und der Evangelischen Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie in Abstimmung mit der Bauabteilung des Landeskirchenamtes Handlungshilfen erarbeitet, die wir Ihnen hiermit zur Verfügung stellen wollen. Sie finden diese Handlungshilfen im Anhang wie auch auf der Corona-Seite der landeskirchlichen Website Umgang mit dem Corona-Virus im kirchlichen Leben (landeskirche-hannovers.de).
Bitte beachten Sie bei ihren Überlegungen, dass mobile Luftreiniger die Fensterlüftung nicht ersetzen können. Sie können nur unterstützend zur Reduzierung der Virenbelastung in der Raumluft eingesetzt werden. Nach Aussagen des Umweltbundesamtes machen zusätzliche technische Maßnahmen insbesondere in Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit Sinn. Mit der beigefügten Excel-Datei zur Überprüfung der Lüftungsflächen (Anlage 1 zur Handlungshilfe) können Sie im Einzelfall überprüfen, inwiefern Sie in den vorhandenen Räumlichkeiten durch Fensterlüftung einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellen können. Sollten Sie zu dem Ergebnis kommen, dass in regelmäßig von vielen Personen genutzten Räumlichkeiten kein genügender Luftaustausch sichergestellt werden kann, würde der Einsatz von zusätzlichen technischen Maßnahmen Sinn machen. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen technischen Möglichkeiten zur Unterstützung des Luftaustausches werden in der Variantenübersicht benannt. Zur Beratung bei der Bewertung der Situation können Sie auch Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der EFAS hinzuziehen. Sie finden die Kontaktdaten der für Sie zuständigen Fachkraft auf folgender Seite: Betreuung von Landeskirchen - EFAS - Evangelische Fachstelle für Arbeits- und Gesundheitsschutz (efas-online.de). Sollten Sie sich für technische Maßnahmen entscheiden, lassen Sie sich von lüftungstechnischen Fachbetrieben oder Fachplanern beraten.
Sollten Sie Fragen zu dieser Rundmail haben, wenden Sie sich bitten bis zum 10.09.2021 an Herrn Thomas Fischer (Fischer@efas-online.de, leitende Fachkraft für Arbeitssicherheit für unsere Landeskirche) und ab 13.09.2021 an Frau Veronika Stein (veronika.stein@evlka.de ).
Die Themenfelder, die Sie in Ihrem Gremium bearbeiten müssen, sind weit. Dies wird an diesem Beispiel mehr als deutlich. Wir hoffen, dass Sie in Ihrem Gremium oder dessen Umfeld Personen haben oder ansprechen können, die mit technischem Interesse dies als Herausforderung sehen und ggf. zusammen mit den o.g. Fachkräften erste Einschätzungen zur Prüfung der anstehenden Fragen geben können.
Herzliche Grüße
Ihr Ralph Charbonnier
---
Dr. theol. Ralph Charbonnier
Theologischer Vizepräsident
des Landeskirchenamtes Hannover
Rote Reihe 6
30169 Hannover
Tel.: 0511-1241-324